Navigation überspringen Sitemap anzeigen
MANTELL & PARTNER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Ihr Anwaltsbüro für Gesellschaftsrecht in Duisburg

Das Gesellschaftsrecht ist ein Kernbereich des Wirtschaftsrechts. Es regelt die Gründung, das Handeln und die Auflösung privatrechtlicher Personenvereinigungen, die rechtsgeschäftlich gegründet werden, um einen gemeinschaftlichen Zweck zu erfüllen – so zum Beispiel GbRs, KGs oder oHGs. Eine seriöse Beratung in diesem Bereich erfordert fundiertes Fachwissen in allen relevanten gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Wir, das Team von Mantell & Partner in Duisburg, bringen dieses Fachwissen mit, denn das Gesellschaftsrecht gehört bereits seit längerem zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Ob mittelständisches Unternehmen, Familienbetrieb oder etablierte Firma: Wir begleiten Sie bei der Existenzgründung und Entwicklung Ihres Unternehmens. Auch alle anfallenden Rechtsstreitigkeiten, so zum Beispiel Konflikte zwischen den Gesellschaftern, fallen in unseren Aufgabenbereich.

Für umfassende Hilfe bei der Existenzgründung

Von der Unternehmensgründung über die Umstrukturierung bis hin zur Unternehmensauflösung begleiten wir Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der Gestaltung der Gesellschaftsverträge. So sorgen wir für die rechtliche Absicherung Ihres Vorhabens.

Auch, wenn es um Themen wie den Unternehmenskauf, die Geschäftsführung oder die Unternehmensnachfolge geht, sind Sie bei uns richtig. Gesellschafterstreits regeln wir kompetent und zuverlässig, indem wir die Auseinandersetzung außergerichtlich wie gerichtlich begleiten – so zum Beispiel, wenn Gesellschafter in Zukunft getrennte Wege gehen möchten.

Erstellung von Urkunden, Verträgen und Beglaubigungen

Auf unsere gesellschaftsrechtliche Expertise können Sie vertrauen. Wir beraten bei Struktur- und Kapitalmaßnahmen. Ebenso, wenn Sie planen, Ihr Unternehmen umzustrukturieren. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit ist die Unternehmensnachfolge: Wir helfen Ihnen, wenn Sie Ihr Unternehmen zu Lebzeiten übertragen möchten oder wenn es um die Nachfolge eines verstorbenen Gesellschafters geht.

Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, gewährleistet unser Notariat die umfassende Erstellung von Urkunden, Verträgen und Beglaubigungen für Einzelpersonen und Gesellschaften. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen, denn nur so können wir Ihren Sachverhalt präzise erfassen. Profitieren Sie von unseren fundierten gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen – wir helfen Ihnen auch in schwierigen Situationen dabei, optimale Ergebnisse zu erzielen!

Zum Seitenanfang